Startseite
Über uns
Natur und Umweltschutz
Jugend
Sonstige Gewässer
Kontakt/Anglerlatein
Termine & Rezepte
Gesetze und sonst.Downloads
Schonzeiten /Große Fische
Mitglied werden/Gastangler
Links
Sponsoren
Gästebuch
Anfahrt
Aus dem Vereinsleben.Bilder
Impressum und Haftung
 




Antrag ASVneu 2009.pdf

Senden sie bitte den ausgefüllten Antrag an:A.S.V.Weckesheim, Bergstrasse 22,

61203 Reichelsheim oder E-mail:asv-weckesheim@t-online.de



Jahresbeitrag Erwachsene                                                    65,00€

Jahresbeitrag Jugendliche                                                    30,00€

Jahresbeitrag Passiv                                                           27,00€

Aufnahme-Gebühr                                                              200,00€

Jugendliche sind von der Aufnahme-Gebühr befreit.

Es sind 4 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr zu leisten,ersatzweise  60.00€



Jahresgastkarte                                                                 150.00€

Tagesgastkarte                                        Ab 01.05.2010         9,50€



Wenn sich Kontonummer oder Adresse ändert.
bitte" Achtung Sportfreunde" pdf ausfüllen und
per Mail an uns schicken.


Achtung Sportfreunde.pdf










 

Lieber Gastangler,

bevor du mit dem Angeln beginnst,

werfe  bitte deinen Jahresfischereischein in den Briefkasten am

Anglerheim.


Erwachsene Gastangler dürfen 2 Handangeln mit einfachem Haken benutzen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ausschließlich mit 1 Handangel angeln.

Beim Blinkern darf nur mit einer Handangel geangelt werden.

Jedes Mitglied des A.S.V.Weckesheim  ist zur Aufsicht und Kontrolle

angehalten.

Den Anweisungen der Weiheraufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen können den sofortigen Entzug der Angelerlaubnis

 bewirken.

Die Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.

Die Fische sind waidgerecht zu behandeln. Untermaßige und in der Schonzeit

befindliche Fische sind nach waid- gerechter Anlandung unverzüglich

zurückzusetzen, sofern sie nicht doch zu sehr verletzt sind. Im Übrigen

 gelten die

Bestimmungen des Hessischen Fischerei- gesetzes und der

Landesfischereiordnung. Grobe Missachtungen der Gesetze bzw. Verordnungen

(ins Besondere

 ("schwarzangeln") werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Bitte erkundigen Sie sich vorher über eine etwaige Sperrung des

Angelbetriebs (z.B.

 wegen Wartungs- und Pflegearbeiten oder Besatzmaßnahmen), damit Ihr

 Weg nicht

 umsonst ist. Bitte beachten Sie auch stets die Aushänge im Schaukasten,

welcher

sich gut sichtbar an der Angelhütte befindet.



Gastkartenverkauf.

Irene Blöchinger
oderAnglerheim siehe Öffnungszeiten.